PSH -Prüfservice Hessen

Als langjähriger Partner des TÜV Hessen bieten wir Ihnen ein umfängliches Paket an Fahrzeuguntersuchungen, -prüfungen und -abnahmen.

Sie können jederzeit, auch ohne Termin, bei unseren Prüfstellen in Wetzlar oder Lollar vorbeikommen. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen jedoch die Terminvereinbarung per Telefon, oder bequem in unserem Onlinekalender.

Jetzt neu bei uns:
Rahmen­ver­messungen von Motorrädern

Prüfservice Wetzlar
Christian-Kremp-Straße 9,
35578 Wetzlar
06441-78320
empfang@pruefservicehessen.de

Prüfservice Lollar
Auweg 22
35457 Lollar
06406-834549
lollar@pruefservicehessen.de

TÜV Hessen Partner

Durch unsere Partnerschaft mit dem TÜV Hessen können wir Ihnen das gesamte Spektrum an amtlichen Fahrzeugprüfungen anbieten.
Von der turnusmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung über die Abnahme von Änderungen gem. §19(3) StVZO bis zu Gutachten für die Zulassung ihres Oldtimers.
Alles aus einer Hand, unkompliziert und freundlich. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind unsere Kollegen immer aktuell informiert und freuen sich Ihnen bei Fragen oder Anliegen weiterzuhelfen.
TÜV Hessen Partner

Technischer Dienst

Unser Büro ist über den TÜV Hessen Automotive akkreditiert im Bereich der Einzelbegutachtungen tätig zu werden. Dazu gehört die Abnahme von modifizierten Fahrzeugen gemäß §19(2) StVZO, die Begutachtung von Neu- und Importfahrzeugen gemäß VO(EU)2018/858 und §21StVZO sowie die Erstellung neuer Fahrzeugpapiere bei Verlust.

Auch im Bereich der Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO können wir Ihnen weiterhelfen, ob Großraum- und Schwertransporte oder Motorsportzulassungen – unsere Sachverständigen finden für Sie eine Lösung.

Technischer Dienst
Technischer Dienst

Technischer Dienst

Unser Büro ist über den TÜV Hessen Automotive akkreditiert im Bereich der Einzelbegutachtungen tätig zu werden. Dazu gehört die Abnahme von modifizierten Fahrzeugen gemäß §19(2) StVZO, die Begutachtung von Neu- und Importfahrzeugen gemäß VO(EU)2018/858 und §21StVZO sowie die Erstellung neuer Fahrzeugpapiere bei Verlust.

Auch im Bereich der Ausnahmegenehmigungen gemäß §70 StVZO können wir Ihnen weiterhelfen, ob Großraum- und Schwertransporte oder Motorsportzulassungen – unsere Sachverständigen finden für Sie eine Lösung.

Schaden- und Wertgutachten

Mehrere Gründe bei uns eine Fahrzeugbewertung in Auftrag zu geben:

  • Verkauf Ihres Fahrzeugs
    Kauf eines Gebrauchten
  • Inzahlungnahme
  • Leasingrücknahme
    Übernahme in eine Firma

Bei einer Fahrzeugbewertung ermitteln wir unabhängig den Wert Ihres Fahrzeugs. Diese Bewertung ist besonders wichtig bei Kauf, Verkauf, Versicherung, oder für steuerliche Zwecke. Die Prüfung in Bezug auf die Fahrzeugbewertung könnte verschiedene Aspekte betreffen, zum Beispiel die Bewertungstechniken, die Einschätzung von Schäden oder die rechtlichen Anforderungen.

Kalibrierung von
Messgeräten

Jede Messung ist nur so gut wie das verwendete Messgerät.
Damit Sie sich auf Ihre Messergebnisse verlassen können, bieten wir Ihnen die Kalibrierung Ihrer werkstatttypischen Messgeräte an. Diese umfassen unter Anderem:

  • Rollenbremsenprüfstände
  • Scheinwerfereinstellgeräte und dem dazugehören Einstellplatz
  • Abgasmessgeräte

Neben der Kalibrierung unterstützen wir Sie auch gerne bei Inbetriebnahme, Instandhaltung und Reparatur. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Kalibrierung
Kalibrierung

Kalibrierung von
Messgeräten

Jede Messung ist nur so gut wie das verwendete Messgerät.
Damit Sie sich auf Ihre Messergebnisse verlassen können, bieten wir Ihnen die Kalibrierung Ihrer werkstatttypischen Messgeräte an. Diese umfassen unter Anderem:

  • Rollenbremsenprüfstände
  • Scheinwerfereinstellgeräte und dem dazugehören Einstellplatz
  • Abgasmessgeräte

Neben der Kalibrierung unterstützen wir Sie auch gerne bei Inbetriebnahme, Instandhaltung und Reparatur. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten. Wir führen für Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch und prüfen dabei die Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften.
Für die Gefährdungsbeurteilung sind sieben Schritte vorgesehen:

1. Festlegung der zu prüfenden Arbeitsplätze und Maschinen/Anlagen
2. Ermittlung der Risiken und Gefährdungen
3. Bewertung der Gefährdungen
4. Entwicklung geeigneter Maßnahmen und Lösungen
5. Durchführung der Maßnahmen
6. Überprüfung der Wirksamkeit der umgesetzten Lösungen
7. Bewertung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Über unseren Partner TÜV Hessen können wir Ihnen die Sicherheitsunterweisung für ihre Mitarbeiter, Schulungen und Seminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebsbegehungen und Arbeitsbereichsanalysen und Analysen der spezifischen Sicherheitsorganisationen im Betrieb anbieten